TEILAUSSCHLUSS AUF BEWÄHRUNG : Harte Strafe für Eintracht Braunschweig
Bundesliga-Absteiger Eintracht Braunschweig ist zu einer Geldstrafe von 35.000 Euro und einem Teilausschluss seiner Zuschauer auf Bewährung verurteilt worden. Der Teilausschluss erfolgt nur dann, wenn es innerhalb einer Bewährungszeit von elf Monaten zu einem „schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt“, wie das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes am Montag entschied. Auslöser des Verfahrens waren gleich zwei Vorfälle. Während des Bundesliga-Spiels bei Bayer Leverkusen am 29. März flogen aus der Braunschweiger Fankurve mehrere Becher Richtung Spielfeld. Eine Woche später wurden während des Derbys gegen Hannover 96 wiederholt Bengalos und im Eintracht-Block Rauchkörper abgebrannt. (dpa)