NACH KLAGE EINES GEDULDETEN : Schulpflicht für Flüchtlinge
Gute Nachrichten für fast volljährige Flüchtlinge: Auch für sie gilt die Schulpflicht, hat das Verwaltungsgericht nun in einem Eilbeschluss festgestellt. Geklagt hatte ein geduldeter Flüchtling, dem der Besuch einer besonderen Lerngruppe für SchülerInnen ohne Deutschkenntnisse an einer Regelschule mit der Begründung verweigert worden war, als 17-Jähriger habe er die in Deutschland geltende zehnjährige Schulpflicht bereits erfüllt. Da der Antragsteller zuvor aber noch keine Schule besucht habe, habe er die Schulpflicht noch nicht erfüllt, so das Verwaltungsgericht nun.
Der Beschluss des Gerichts könnte sich positiv für viele Flüchtlinge im Alter zwischen 16 und 18 Jahren auswirken, denen bislang mit der Verweigerung von Schulplätzen jede Möglichkeit eines formalen Bildungsabschlusses und damit auch einer beruflichen Ausbildung in Deutschland verwehrt war. Die Senatsverwaltung für Bildung, Beklagte des Verfahrens, will keine Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts einlegen, sondern dem klageführenden Jugendlichen „ein passendes Angebot machen“, wie die Sprecherin der Bildungsverwaltung sagt. Damit kann davon ausgegangen werden, dass sich die Verwaltung auch künftig in vergleichbaren Fällen an den Beschluss hält. (taz)