: Furcht vor dem Veto
Gesundheitsreform soll verfassungskonform werden
BERLIN dpa ■ Nach dem Stopp zweier Gesetze durch Bundespräsident Horst Köhler und dem Aus für ein bundeseinheitliches Rauchverbot will die Bundesregierung bei der geplanten Gesundheitsreform eine ähnliche Panne vermeiden. Sollte es verfassungsrechtliche Bedenken geben, würden diese noch im laufenden Gesetzgebungsverfahren ausgeräumt, sagte Vize-Regierungssprecher Thomas Steg gestern in Berlin.
Zuvor hatte der stellvertretende Fraktionschef der Union, Wolfgang Bosbach (CDU), die Koalition vor einer erneuten Gesetzesblamage gewarnt. Mit verfassungsrechtlichen Bedenken müsse man sich „ernsthaft beschäftigen, bevor es der Bundespräsident tut“, sagte Bosbach der Saarbrücker Zeitung. Bosbach sagte, einige der bei der Gesundheitsreform vorgesehenen Regelungen für die privaten Krankenversicherungen seien verfassungsrechtlich bedenklich. Hinzu kämen europarechtliche Vorbehalte. Ähnlich äußerten sich die gesundheitspolitischen Sprecher von FDP- und Linkspartei-Fraktion, Daniel Bahr und Frank Spieth. „Das Gesetz ist mit heißer Nadel gestrickt“, erklärte Bahr. Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz sagte dem Berliner Tagesspiegel, der Bundespräsident stoppe nur Gesetze mit faustdicken Fehlern, „und die dürfen uns nicht passieren“. Die Gesundheitsreform soll im Januar vom Bundestag verabschiedet werden, dann muss der Bundesrat entscheiden.