: KSK-Beitrag sinkt – aber nicht für alle
BERLIN dpa/taz ■ Die Honorarabgabe zur Künstlersozialversicherung (KSK) sinkt Anfang 2007 von 5,5 auf 5,1 Prozent. Im Gegenzug sollen die bisherigen Einkommensschätzungen der Versicherten durch verlässliche Angaben über das tatsächliche Einkommen ersetzt werden. Dafür muss das Einkommen der vergangenen vier Jahre nachgewiesen werden. Die Novelle zur KSK, die das Bundeskabinett gestern beschloss, stelle „Beitrags- und Abgabengerechtigkeit her und stabilisiert damit die finanziellen Grundlagen der KSK“, hieß es. Die KSK bietet rund 150.000 KünstlerInnen und PublizistInnen eine Altersvorsorge sowie finanzielle Absicherung im Krankheits- und Pflegefall. Finanziert wird sie zur Hälfte durch Beiträge der Versicherten, zu 20 Prozent über einen Bundeszuschuss und zu 30 Prozent durch die Künstlersozialabgaben, die bei Unternehmen erhoben wird, die künstlerische und publizistische Beiträge verwerten.