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Archiv-Artikel

Aktenzeichen 116 Js 11738/05

Von MH

Der Fall: Vor dem Landgericht Memmingen muss sich Rolf-Hermann Keck, Jahrgang 1966, verantworten. Er hatte zwischen 2002 und 2005 in großem Stil Fleischabfälle umdeklariert und seinen Kunden als Lebensmittel verkauft. Aus Schweineschwarten und Geflügelkarkassen wurden so Lebensmittelgelatine oder Hühnersuppe. Mit diesem „Ekelfleisch“-Skandal der Firma Deggendorfer Frost GmbH begann Bayerns Aufstieg zum „Gammelstaat“. Die Anklage: Der Vorwurf lautet auf „gewerbsmäßigen Betrug“ in 49 Fällen, jeweils in Tateinheit mit Verstoß gegen das Lebensmittelgegenständegesetz. Im Bayerischen Landtag überprüft ein Untersuchungsausschuss zudem mögliche Versäumnisse der Behörden.

Das Strafmaß: Nach Paragraf 263, Absatz 3 des Strafgesetzbuches droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren. MH