: Umstrittenes Patent
Brüstles Stammzell-Patent vor Gericht
Europaparlamentarier verschiedener Fraktionen haben sich gegen die Patentierung embryonaler Stammzellen ausgesprochen. Technologien, die auf der Zerstörung menschlichen Lebens basierten, dürften keinesfalls patentiert werden, erklärten fünf Abgeordnete von Christdemokraten, Sozialdemokraten und Grünen in Brüssel.
Anlass war eine mündliche Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dabei geht es um ein umstrittenes Patent für den Bonner Stammzellforscher Oliver Brüstle. Das Patent, das 1999 erteilt worden war, hatte Brüstle die wirtschaftliche Nutzung von Zellen aus geklonten menschlichen Embryonen erlaubt. Das Bundespatentgericht hatte es allerdings 2006 nach einer Klage von Greenpeace stark eingeschränkt. Dagegen legte Brüstle Berufung ein. Der Bundesgerichtshof hatte das Thema 2009 nach intensiven Verhandlungen an den EuGH weitergeleitet. Der EuGH wird sich in den kommenden Monaten mit der Interpretation der zugrunde liegenden EU-Richtlinie beschäftigen und das Dossier dann an den Bundesgerichtshof zurückgeben. Ein Abschluss des Verfahrens wird nicht vor Ende des Jahres erwartet.
Unter anderem wird sich der EuGH mit der Frage befassen, ab welchem Zeitpunkt von einem „Embryo“ zu sprechen ist. Brüstle argumentiert damit, dass von einem Embryo erst nach der Einnistung in die Gebärmutter gesprochen werden könne. Sollte sich Brüstle mit seiner Position durchsetzen, würden im Reagenzglas gezeugte Embryonen nur noch einem sehr eingeschränkten Schutz unterliegen. Das würde auch die aktuelle Diskussion über die Präimplantationsdiagnostik (PID) überflüssig machen. Denn dann könnte die PID fast uneingeschränkt durchgeführt werden. Auch die Forschung hätte dann den von ihr seit Langem erwünschten erleichterten Zugriff auf künstlich gezeugte Embryonen.
Im EU-Parlament gebe es sehr unterschiedliche Auffassungen darüber, ob die Forschung mit embryonalen Stammzellen überhaupt ethisch akzeptabel ist, erklärten die fünf Parlamentarier. Bei der Patentierbarkeit gehe es jedoch um die kommerzielle Verwertung des menschlichen Körpers: „Hier gibt es eine breite Ablehnung über die Fraktionsgrenzen hinweg.“ Das hatte das EU-Parlament auch schon 2005 in einer Resolution deutlich gemacht. (epd/taz)