: Schwarz-Gelb erlaubt Computer-Durchsuchung
Es ist das bislang ungeliebteste Kind von FDP-Innenminister Ingo Wolf: Seitdem der Jurist das Verfassungsschutzgesetz im August in den Landtag brachte, reißt die Kritik nicht ab. In ihrem Zentrum: Die Durchsuchung von Privatcomputern durch die StaatsbeamtInnen. Sie können E-Mails lesen, Ablagen durchforsten, Bilder angucken, ohne dass der oder die Betroffene davon etwas bemerkt. Außerdem sollen sie auf Daten von Banken, Telefongesellschaften und Fluggesellschaften zurückgreifen können um Deutsche auszuspähen, die sie des politischen Extremismus verdächtigt. Bislang können die VerfassungsschützerInnen solche Auskünfte nur einholen, wenn Gefahr aus dem Ausland droht. Für Landesdatenschutzbeauftragte Bettina Sokol ist dies ein „unverhältnismäßiger Eingriff.“ Auch die Opposition will das Gesetz verhindern. Auf Antrag der SPD kommt es heute zur dritten Lesung im Parlament. Bis Redaktionsschluss lagen aber noch keine Änderungswünsche vor. „Das Gesetz wird höchstwahrscheinlich heute unverändert verabschiedet“, sagt Dagmar Pelzer, Sprecherin des Innenministeriums. CDU und FDP haben bisher nichts auszusetzen am neuen Gesetz. Das Gesetz sei trotz aller Kritik ein liberales Werk. „Die Daten dürfen nur einen begrenzten Zeitraum gespeichert werden.“ Außerdem sei die Behörde dazu verpflichtet, die Betroffenen über jede abgeschlossene Maßnahme zu informieren. JOEinland SEITE 5