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Archiv-Artikel

Fiskus zahlt nicht für kranken Hund

NEUSTADT dpa ■ Eine kranke Frau, die sich auf Rat ihres Arztes einen Hund angeschafft hat, kann die Kosten für dessen Behandlung nicht automatisch von der Steuer absetzen, so das Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Die Frau scheiterte mit ihrer Klage gegen das Finanzamt. Sie hatte in ihrer Steuererklärung Kosten für die Behandlung des an Diabetes erkrankten Hundes als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht. Das erkannte das Finanzamt nicht an. Nach Auffassung des Finanzgerichtes hätte die Frau vor der Anschaffung des Hundes ein amtsärztliches Attest einholen müssen, das die therapeutische Notwendigkeit bestätigt. Ein Attest des behandelnden Arztes reiche nicht aus.