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Archiv-Artikel

Rechte vor Gericht

NRW-Innenministerium unterliegt vor Gericht gegen rechte Zeitschrift. Die Behörde will in die nächste Instanz

DÜSSELDORF/KÖLN taz ■ Das Landesinnenministerium darf die Zeitschrift „nation24.de“ nicht mehr als rechtsextremistisch einstufen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden (Az.: 22 K 3124/04). Das Innenministerium kündigte gestern an, beim Oberverwaltungsgericht Münster eine Zulassung zur Berufung zu beantragen. „Durch die Entscheidung wird unsere Öffentlichkeitsarbeit erheblich beeinträchtigt“, sagte Verfassungsschutzpräsident Hartwig Möller der taz.

Laut dem Urteil vom 21. November 2006, das jetzt den Beteiligten zugestellt wurde, dürfen die NRW-Verfassungsschutzberichte der Jahre 2003 und 2004 nur noch verbreitet werden, wenn entsprechende Stellen geschwärzt würden. Im nächsten Bericht müsse außerdem eine Richtigstellung erscheinen. Geklagt hatte der Verleger der Zeitschrift, Manfred Rouhs. Der frühere NPD- und „Republikaner“-Funktionär ist heute Schatzmeister der Gruppierung „Pro Köln“ und deren Fraktionsgeschäftsführer im Kölner Rat. „Pro Köln“ darf nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf von 2005 als rechtsextremistisch bezeichnet werden – nicht aber die Zeitschrift „nation24.de“, wie das Verwaltungsgericht jetzt urteilte. Die Zeitschrift weise eine deutliche national-konservative Prägung auf, sei aber nicht verfassungsfeindlich. Die Kritik an multikultureller Gesellschaft, Globalisierung sowie Zuwanderungs- und Ausländerpolitik sei durch die Pressefreiheit gedeckt.

In einem weiteren Fall hat das Verwaltungsgericht dem NRW-Verfassungsschutz Recht gegeben: Die Wochenzeitschrift „Der Schlesier“ könne als rechtsextrem eingestuft werden. Das Gericht wies damit eine Klage des „Zentralrats der vertriebenen Deutschen“ ab (Az.: 22 K 5440/04). DIRK ECKERT