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Archiv-Artikel

Deutsche Ölseen reichen mindestens drei Monate

In der Bundesrepublik sind Vorräte für Öl und Treibstoff für Krisenfälle per Gesetz geregelt. Der Erdölbevorratungsverband (EBV) in Hamburg hat die Pflicht, Produkte (Motoren- und Flugbenzin, Dieselkraftstoff, leichtes und schweres Heizöl) oder Rohöl in einer Menge zu bevorraten, die dem Verbrauch in der Bundesrepublik in 90 Tagen entspricht. Dazu haben sich sowohl die EU als auch die Mitglieder der Internationalen Energieagentur (IEA) verpflichtet. Der Vorrat beträgt laut Regierungsangaben derzeit 25,5 Millionen Tonnen an Rohöl und Öl-Produkten. Die Vorräte sind bundesweit verteilt, ein Großteil lagert als unterirdischer „Ölsee“ 1.000 bis 1.500 Meter tief in Salzkavernen.

EBV-Mitglieder müssen alle deutschen Unternehmen sein, die Erdöl einführen oder verarbeiten. Das Bundeswirtschaftsministerium kann Mengen der 90-Tage-Reserve freigeben „zum Zwecke der Verhütung unmittelbar drohender oder Behebung eingetretener Störungen in der Energieversorgung“. So geschehen in Folge des Hurrikans „Katrina“ 2005. Dabei müssen die Reserven allerdings zum aktuellen Preis auf den Markt geworfen werden. Mit dem Geld würden laut EBV Kredite abgezahlt, die zum Erwerb der Reserve aufgenommen wurden. dpa