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Archiv-Artikel

Für den Bahn-Börsengang wird es knapp

Das Gesetz zur Privatisierung des Konzerns wird offenbar deutlich später fertig als bislang geplant

BERLIN rtr ■ Das Gesetz zur Privatisierung der Deutschen Bahn kann wahrscheinlich in diesem Jahr nicht beschlossen werden. Damit gerät der angepeilte Zeitplan für einen Börsengang des Unternehmens bis zur Bundestagswahl im Herbst 2009 stark unter Druck. „Die enge Terminlage erfordert höchste Anstrengungen“, heißt es in einem internen Zeitplan des Bundesverkehrsministeriums, der der Nachrichtenagentur Reuters gestern vorlag. Demzufolge soll das Gesetz erst im November dem Bundestag zugeleitet werden.

Dann werden sich die Ausschüsse noch mit dem seit Jahren umstrittenen Vorhaben befassen. In Koalitionskreisen wird zudem mit zusätzlichen Anhörungen gerechnet. Auch die Länder müssen abschließend im Bundesrat noch zustimmen. Schließlich muss Bundespräsident Horst Köhler das Gesetz unterschreiben. Eine Verabschiedung sei daher nicht vor Frühjahr 2008 zu erwarten, erklärten Koalitionsexperten. Danach muss der Börsengang auf dieser Grundlage vorbereitet werden.

Da das Vorhaben aus dem Wahlkampf 2009 herausgehalten werden soll, gilt Ende 2008 als spätest möglicher Termin. Damit gibt es praktisch keine Flexibilität mehr für weitere Verzögerungen bei der Gesetzgebung oder Spielraum für den Fall einer schwachen Börse.

Eine Sprecherin des Verkehrsministeriums sagte: „Wir spekulieren nicht über einzelne Daten.“ Es gehe darum, einen guten Entwurf vorzulegen. „Dabei gilt: Sorgfalt vor Schnelligkeit.“

Derzeit arbeitet das Ministerium an einer Gesetzesvorlage, die auf einem Bundestagsbeschluss fußt. Dieser ist jedoch so gefasst, dass er einen Kompromiss zwischen der vor allem von der Union verlangten Abtrennung des Schienennetzes von der Bahn und der vom Ministerium und Teilen der SPD geforderten engeren Verbindung der Teile vorsieht. Dieses Vorhaben gilt als extrem schwierig, in der Koalition war bereits auf Widersprüchlichkeiten in dem Text des Parlaments hingewiesen worden.

Der Bundestag hatte vom Ministerium verlangt, bis Ende März einen mit den anderen Ressorts abgestimmten Gesetzentwurf vorzulegen. Diese Vorgabe bezeichnet das Ministeriumspapier bereits als unrealistisch. Das Haus geht hier eher von Mitte Mai aus. Danach befasst sich das Kabinett mit dem Entwurf, der Bundesrat gibt anschließend eine Stellungnahme ab. Im November soll dann der Entwurf in den Bundestag und dort von den Parlamentariern beraten werden.