: „Ein erster Schritt“
PERSPEKTIVE Es gilt, die Aufenthaltsrechte der Flüchtlinge zu klären, sagt Anwältin Böhlo
■ Anwältin, auf Aufenthaltsrecht spezialisiert. Sie war bei den Verhandlungen mit dem Bezirk dabei.
taz: Frau Böhlo, haben die Flüchtlinge einen guten Deal gemacht?
Berenice Böhlo: Die Einigung ist ein erster Schritt. Aber sie ist unter Druck entstanden, es wurden von Bezirk oder Polizei ständig neue Ultimaten gesetzt. Zudem drohte ja immer die Räumung.
Es bestand ja auch Zeitdruck: Einige der Flüchtlinge hatten gedroht, vom Dach zu springen.
Im Vergleich zum Oranienplatz hat es an der besetzten Schule eine Eskalation gegeben. Die Gründe sind, dass das widersprüchliche Handeln des Bezirks ebenso wie die Nichtumsetzung der Vereinbarung vom Oranienplatz durch den Senat jegliches Vertrauen der Flüchtlinge in die Verhandlungspartner zerstört hat.
Welche Sicherheiten haben die Flüchtlinge – außer in Teilen der Schule wohnen zu dürfen?
Es werden derzeit Ausweise erstellt, die ihnen ermöglichen, das Haus zu verlassen und sicher dorthin zurückkehren zu können. Es steht auch in der Einigung, dass sie Sozialleistungen und Gesundheitsversorgung bekommen sollen. Zudem ist vereinbart, dass die Leute sich polizeilich anmelden können, was eine Voraussetzung für die Erteilung von Aufenthaltsrechten ist.
Wie schnell wird das alles realisiert werden können?
Das Papier enthält Grundzüge: Wie die konkret umgesetzt werden, werden wir jetzt sehen.
Aufenthaltsrecht verschafft die Einigung nicht. Und Innensenator Frank Henkel (CDU) hat heute erneut abgelehnt, Aufenthaltsbewilligungen nach Paragraf 23 des Aufenthaltsgesetzes zu erteilen, wie die Flüchtlinge es fordern.
Es ist den Leuten klar, was der Bezirk kann und wofür der Senat zuständig ist. In dem Papier steht, dass der Bezirk die Flüchtlinge dabei unterstützen wird, ihre Lage mit dem Senat zu klären. Innensenator Henkel und der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit haben gesagt, dass das Einigungspapier vom Oranienplatz auch für die Menschen in der Schule gelte. Darin sind ein Abschiebestopp und die wohlwollende Prüfung der Einzelfälle vereinbart.
Aber daran hält sich der Senat bislang doch offenbar nicht.
Wir haben bisher schlechte Erfahrungen mit der Umsetzung. Aber es gibt noch andere Möglichkeiten. Ein Rechtsgutachten …
… das im Auftrag der Senatsverwaltung für Integration erstellt wurde …
… zeigt, dass aus der faktischen Duldung der Leute in Berlin eine Rechtswirkung entsteht, die Konsequenzen für die Zuständigkeit des Landes Berlin hat.
INTERVIEW: ALKE WIERTH