: Neue Rechte für den Verfassungsschutz
NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) hat das neue Verfassungsschutzgesetz ausgearbeitet. Es erlaubt den StaatsbeamtInnen weit reichende Durchsuchungsrechte in Bezug auf private Computer. Sie können E-Mails lesen, Ablagen durchforsten, Bilder angucken, ohne dass der oder die Betroffene davon etwas bemerkt. Außerdem sollen sie auf Daten von Banken, Telefongesellschaften und Fluggesellschaften zurückgreifen können, um Deutsche auszuspähen, die sie des politischen Extremismus‘ verdächtigen. Bislang konnten die VerfassungsschützerInnen solche Auskünfte nur einholen, wenn Gefahr aus dem Ausland droht. Für Ingo Wolf ist dies eine Möglichkeit, den „Terroristen auf Augenhöhe zu begegnen“. Mit den neuen Befugnissen hätte der Verfassungsschutz diese Möglichkeit. Schon vor der Verabschiedung des Gesetzes am 20. Dezember 2006 hagelte es Kritik am Gesetz der Liberalen. Sowohl Datenschützer, die Opposition wie auch prominente Liberale aus der Bundespolitik bescheinigten Wolf einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre. Gisela Piltz, Chefin der NRW-Landesgruppe der FDP im Bundestag, sagte der taz: „Ich wehre mich gegen diese Online-Schnüffelei.“ JOE