: Legal jobben ab 10
KINDERARBEIT Bolivien genehmigt Ausnahmen auf Drängen der Union der Kinder und Jugendlichen
VON JÜRGEN VOGT
BUENOS AIRES taz | In Bolivien hat das umstrittene Gesetz zur Kinderarbeit die parlamentarischen Hürden genommen. Nachdem nun auch das Abgeordnetenhaus zugestimmt hat, muss Staatspräsident Evo Morales das „Gesetz Mädchen, Jungen und Jugendliche“ nur noch in Kraft setzen. Dann dürfen Kinder ab August 2015 mit einem Mindestalter von 14 Jahren regulär arbeiten gehen und genießen die gleichen Rechte wie Erwachsene.
So weit alles normal. Umstritten sind jedoch die Ausnahmen. Auf Antrag dürfen Kinder zwischen 10 und 14 Jahren, jedoch nur zu ihrem eigenen Nutzen, und Kinder zwischen 12 und 14 Jahren auch zugunsten anderer arbeiten. Die entsprechende Genehmigung muss die zuständige Kinder- und Jugendschutzbehörde erteilen. Dabei soll streng auf die schulische Erziehung geachtet werden.
Dass Präsident Evo Morales das Gesetz in Kraft setzt, gilt als sicher. Schon lange vor der Abstimmung im Kongress hatte sich der Präsident offen für eine Regelung gezeigt. „Nach meiner eigenen Erfahrung darf man die Arbeit von Kindern und Jugendlichen nicht beseitigen, aber man darf Kinder und Jugendliche auch nicht ausbeuten oder zur Arbeit anstiften. Auf dem Land unterstützen alle die Familie ab dem Moment, ab dem sie laufen können.“
Der Streit im Vorfeld drehte sich denn auch vor allem um die Frage, ob mit der gesetzlichen Regelung der Kinderarbeit Tür und Tor geöffnet werde oder ob lediglich die bestehenden Verhältnisse auf eine gesetzliche Basis gestellt werden.
Wie auch immer die Frage beantwortet wird, mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz ist Bolivien Vorreiter in der Region. Nach Angaben der Internationale Arbeitsorganisation ILO arbeiten in Lateinamerika und der Karibik rund 13 Millionen Kinder. 1973 hatte die ILO zwar die Kinderarbeit unter 14 Jahren geächtet, die Wirklichkeit in zahlreichen Mitgliedstaaten sieht jedoch anders aus. Eine Erhebung des bolivianischen Statistikamts im Jahr 2008 ergab, dass bereits knapp 30 Prozent der Kinder und Jugendlichen im Alter von 5 bis 17 Jahren arbeiten. In absoluten Zahlen schätzte die Behörde 850.000 Fälle.
Knapp 90 Prozent arbeiten unter prekären Bedingungen im Bergbau und bei Zuckerrohranbau und -ernte. Knapp 80 Prozent bekommen keinen Lohn, sondern gelten lediglich als Mithelfer ihrer Familien.
Mit dem jetzigen Gesetz versucht die Regierung dem einen Riegel vorzuschieben. Demnach wäre Kinderarbeit unter anderem im Bergbau und beim Zuckerrohr, bei der Backsteinherstellung und bei Sammeln von gefährlichen Abfällen ab August 2015 verboten. Ob das Gesetz hier die Realität ändert, ist jedoch umstritten.
Unterstützung kommt jedenfalls von den Kindern und Jugendlichen selbst. Junge Vertreter der in der Union der arbeitenden Kinder und Jugendlichen Boliviens Unatsbo zusammengeschlossenen Betroffenen hatten sich Anfang Juni mit Senatspräsident Eugenio Rojas zusammengesetzt, um Nachbesserungen an der Gesetzesvorlage zu diskutieren. Alle fünf Jahre soll jetzt die Liste der schlimmsten Formen der Tätigkeiten, bei denen die Kinderarbeit untersagt ist, neu erstellt werden.