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Archiv-Artikel

Das Dröhnen geht weiter

FLUGLÄRM Es gebe keine Anhaltspunkte für gefährdete Gesundheit, sagt das Gericht: Eine Anwohnerin des Flughafens Hannover scheitert mit ihrer Klage für ein Nachtflugverbot

Nachtflüge am Flughafen Hannover bleiben zulässig. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wies gestern die Klage einer Anwohnerin auf Erlass eines Nachtflugverbots ab. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Gesundheit der Bewohner gefährdet sei, begründete das Gericht. Der passive Lärmschutz am Gebäude sei gewährleistet. Hannover ist der einzige norddeutsche Flughafen ohne eine Flugpause in den Nachtstunden. Zwischen 23 Uhr und 6 Uhr dürfen seit 2010 aber nur leise Flugzeuge starten und landen.

Die Klägerin bewohnt ein denkmalgeschütztes Gebäude in Isernhagen unweit des Flughafens und hält die nächtliche Beschränkung für unzureichend. Der Flughafen habe, anders als vom Bundesverwaltungsgericht in ähnlichen Fällen gefordert, keine Abwägung zwischen dem Schutz der Nachtruhe und der Notwendigkeit von Nachtflügen vorgenommen. Aus Sicht des Gerichts wäre dies erst notwendig, wenn der nächtliche Flugbetrieb erweitert oder geändert worden würde.

Der Flughafen hatte die bestehende Nachtflugregelung für ausreichend gehalten und darauf verwiesen, dass die Klägerin in der Nachtschutzzone wohnt. Dort sind festgelegte Lärmwerte einzuhalten. Eine Gesundheitsgefährdung sei da auszuschließen. Zwar hatte die Klägerin auf Kosten des Flughafens Lärmschutzfenster einbauen lassen. Weiteres ihr angebotenes Geld für eine Lärmdämmung des Daches nahm sie aber nicht in Anspruch.

Die Betreiber unterstrichen vor Gericht die wirtschaftliche Bedeutung der Nachtflugerlaubnis, über die der Flughafen seit seinem Bestehen verfügt. Sie sichere zahlreiche Arbeitsplätze in der Region. Neben Passagiermaschinen werden in Hannover nachts auch Fracht- und Posttransporte abgewickelt.

Nach dem 2010 erstellten Lärmaktionsplan der Stadt Langenhagen stammt die Hauptbelastung der Bevölkerung von Bahnstrecken und Straßen. Gesundheitsgefährdender Bahnlärm betrifft demnach schon nachts 4.800 Menschen, der Autoverkehr 3.100. Demgegenüber betreffe Fluglärm nachts nur 1.100 Einwohner.  (dpa)