: Lösung im Streit über Gesetz für erneuerbare Energien
KLIMASCHUTZ Bundesregierung und EU-Kommission haben sich beim Fördersystem geeinigt
BRÜSSEL afp | Der Streit über die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zwischen Berlin und Brüssel ist laut der EU-Kommission beigelegt. „Wir haben jetzt eine endgültige definitive Vereinbarung darüber erzielt“, sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia am Mittwoch in Brüssel. Eine Entscheidung über die sogenannten Industrierabatte in der Vergangenheit soll nach seinen Worten in naher Zukunft folgen.
Bis zuletzt diskutiert worden war der Importstrom – also Strom aus erneuerbaren Quellen im Ausland, etwa von einem niederländischen Windpark. Es ging darum, ob die Umlage auch auf diesen importierten Strom erhoben wird und ob die ausländischen Stromproduzenten wiederum in den Genuss der Umlage kommen. Die Kommission hatte die Umlage laut deutschen Quellen zunächst mit verbotenen Zöllen verglichen und beanstandet, dass die ausländischen Produzenten benachteiligt werden könnten, wenn sie von der Umlage nicht profitieren.
Nach Almunias Worten gibt es hier nun einen Kompromiss. Demnach hat Deutschland eingewilligt, den importierten Strom „zu einem bestimmten Prozentsatz“ ähnlich wie Strom aus erneuerbaren Quellen in Deutschland zu behandeln. In dem ebenfalls umstrittenen Punkt der Eigenstromerzeugung soll es künftig eine Fristenregelung geben. Hier geht es darum, ob und wie hoch die Umlage für Unternehmen ist, wenn sie mit eigenen Anlagen Energie erzeugen – und zwar aus nichterneuerbaren Quellen. Diese Betriebe sollen bis 2017 um bis zu 40 Prozent von den Umlagekosten entlastet werden dürfen. Spätestens dann muss Berlin eine andere Lösung vorlegen.
Die Auseinandersetzungen zwischen Berlin und Brüssel sind aber noch nicht abgeschlossen. Denn es steht noch die Entscheidung über die unter dem alten, seit 2012 geltenden EEG gewährten sogenannten Industrierabatte aus. Viele Unternehmen mussten, im Gegensatz zu Privatleuten, nicht die volle Umlage zahlen. Das wurde insbesondere so gerechtfertigt, dass die Firmen sonst im internationalen Wettbewerb nicht bestehen könnten. Allerdings hatte die EU-Kommission den Verdacht, dass diese Befreiungen auf unfaire Staatshilfen hinauslaufen und deshalb eine Untersuchung eingeleitet. Dabei könnte die EU-Kommission anordnen, dass die Unternehmen Geld nachzahlen müssen. Die Entscheidung hierzu werde „in naher Zukunft“ getroffen, stellte Almunia am Mittwoch in Aussicht.