: Das Bleiberecht
Im November haben sich die Innenminister der Länder auf einen Kompromiss beim Bleiberecht geeinigt. Die Regelung sieht vor, dass Flüchtlinge ein Bleiberecht beantragen können, wenn sie Deutsch sprechen und mindestens acht Jahre in Deutschland leben. Bei Familien mit Kindern reichen sechs Jahre.Wichtigste Voraussetzung: Die Flüchtlinge müssen „in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis stehen“, und der Lebensunterhalt der Familie muss „durch eigene legale Erwerbstätigkeit ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen gesichert“ sein. Wer das bis zum September nicht schafft, soll „zügig“ abgeschoben werden. Ausgeschlossen sind „Personen, die die Ausländerbehörde vorsätzlich über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände getäuscht haben“. 180.000 bis 200.000 Menschen sind bundesweit von der Regelung betroffen. KSC