: Gebietsverweis
„An Unverschämtheit nicht zu überbieten“, findet Rechtsanwalt Ernst Medecke die neuen Polizeischikanen: Gegen seinen Mandanten Özcan A. wurde ein sechsmonatiger Gebietsverweis für ganz St. Georg verhängt. „Meine Kanzlei liegt in diesem Gebiet. Nun kann mein Mandant die Rechtsberatung nicht wahrnehmen“, so Medecke, „eine Behinderung meiner Berufsausübung.“ In Zweidrittel seiner Fälle vertritt der Verteidiger ausländische Menschen in Asyl- oder Strafsachen. Polizeikommissar Kilian habe vorgeschlagen, Özcan A. könne sich ja auf der Wache 11 einen „Passierschein“ abholen, wenn er zum Anwalt wolle. Das ist aber nach Ansicht der GAL und vieler Juristen rechtlich nicht zulässig. Gegen den Gebietsverweis – der inzwischen auch von der Innenbehörde wieder verworfen werden soll – hat Medecke jetzt Widerspruch eingelegt. Zudem will er über die Rechtsanwaltskammer gegen die Aufenthaltsverbote vorgehen. Er habe seine Standesvertretung angeschrieben, weil er durch die Verbote „existentiell“ bedroht sei. Seine Mandanten könnten nur noch unter erheblichen Schwierigkeiten seine Kanzlei aufsuchen. sim
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