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■ TelegrammObdachlose: Recht auf Dach über dem Kopf

Mannheim (epd) – Städte und Gemeinden sind verpflichtet, Obdachlosen vorläufig Unterkunft zu gewähren. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Obdachlosigkeit selbst verschuldet sei, urteilte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem am Donnerstag in Mannheim veröffentlichten Beschluß, der nicht mehr anfechtbar ist (Aktenzeichen: 1 S 470/96). Der VGH bestätigte damit die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Freiburg, das die Stadt Donaueschingen verpflichtet hatte, einem Obdachlosen vorläufig Quartier zu bieten. Die Stadt hatte sich zuvor geweigert, den Mann aus dem ehemaligen Jugoslawien in ein Obdachlosenheim einzuweisen.

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