: Verfassungsrechtliche Bedenken
DATEN Erstaunlich heftig kritisiert die Bundesdatenschutzbeauftragte den Innenminister. Die geplanten Änderungen der Antiterrordatei missachteten die aktuelle Rechtsprechung
BERLIN afp/dpa/taz | Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat die von der schwarz-roten Bundesregierung geplanten Änderungen der Antiterrordatei scharf kritisiert. In einer Stellungnahme an den Bundestags-Innenausschuss wirft Voßhoff dem federführenden Innenministerium von Thomas de Maizière (CDU) vor, in dem kürzlich vorgelegten Gesetzentwurf zentrale Vorgaben des Verfassungsgerichts zu missachten. „Hieraus resultieren erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken“, heißt es demnach in dem Schreiben.
Voßhoff, die sich öffentlich bislang stark zurückgehalten hatte, hält die Vorlage des Bundesinnenministers gleich in mehreren Punkten für problematisch. So moniere sie etwa eine zu laxe Regelung der Frage, welche Personen in der Datei gespeichert werden dürfen und welche nicht. Auch vermisse sie eine konkretere Verankerung der datenschutzrechtlichen Kontrolle. Die Datenschutzbeauftragte wirft der Bundesregierung zudem vor, die Antiterrordatei grundsätzlich verändern zu wollen, indem beteiligten Behörden künftig auch das Recht eingeräumt werden soll, die Daten zu verknüpfen und Zusammenhänge herzustellen. Dies sei „nicht nachvollziehbar“.
Das Innenministerium wies die Kritik am Mittwoch zurück. Man sei nach wie vor von der vorgeschlagenen Lösung überzeugt, sagte ein Sprecher. Den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts werde Genüge getan.
Mit dem Gesetzentwurf reagierte de Maizière auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vom April 2013. Damals hatten die Verfassungsrichter die Antiterrordatei teilweise bemängelt und Änderungen angemahnt. Das Bundeskabinett hatte im April den Gesetzentwurf des Ministers abgesegnet.
Die Grünen forderten de Maizière auf, das Gesetz zurückzuziehen. Statt die Vorgaben aus Karlsruhe umzusetzen, sei „der ursprüngliche Gesetzentwurf noch einmal verschlimmbessert“ worden, kritisierte Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic. Jan Korte, Mitglied des Innenausschusses, erklärte, de Maizière solle die Kritik als Gelegenheit zum Umdenken und Abrüsten nutzen. „Der Gesetzgeber muss auch bei der Bekämpfung des Terrorismus die Vorgaben der Verfassung, insbesondere die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, beachten“, erklärte Korte.