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Weniger ist mehr

■ Bündnis 90: Fehlbelegungsabgabe auf 5 Mark pro Quadratmeter begrenzen

Für die Bündnisgrünen gilt: Weniger ist mehr. Die baupolitische Sprecherin der Abgeordnetenhausfraktion, Barbara Oesterheld, stellte deshalb gestern einen Gesetzentwurf zur Fehlbelegungsabgabe vor, den die Grünen auf der heutigen Plenarsitzung einbringen wollen.

Demnach sollen Mieter erst dann eine Abgabe zahlen, wenn ihr Einkommen fünfundzwanzig Prozent über dem Betrag liegt, der für den Bezug einer Sozialwohnung zugrunde gelegt wird. Die maximale Abgabe liegt im Entwurf der Grünen bei 5 Mark je Quadratmeter.

Geht es nach dem Willen des Senats, sollen Besserverdienende ab 1. Januar bis zu 7,25 Mark je Quadratmeter bezahlen. Dies zumindest haben Senat und Abgeordnetenhaus im Frühjahr entschlossen.

Nach zahlreichen Mieterprotesten und der Befürchtung der Wohnungsbaugesellschaften, daß durch den Wegzug einkommenskräftiger Mieter zumindest in den Großsiedlungen eine Verslumung drohe, hat auch die Bauverwaltung angekündigt, das Gesetz noch einmal zu überarbeiten. „Eine konkrete Vorlage liegt bisher aber weder von der CDU noch von der SPD vor“, sagte die bündnisgrüne Baupolitikerin Barbara Oesterheld.

Oesterheld verdeutlichte aber auch, daß die Themen Fehlbelegungsabgabe und Einkommensgrenzen im sozialen Wohnungsbau eine Gratwanderung sind.

Gleichzeitig zu ihrer Forderung, die Fehlbelegungsabgabe zu kürzen, sprechen sich die Grünen nämlich gegen eine Erhöhung der Einkommen aus, die zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigen. Genau dies will aber Bausenator Klemann (CDU), der damit die Schieflage im sozialen Wohnungsbau beenden möchte.

Solange der Bau von weiteren Sozialwohnungen verhindert werde, sagte Oesterheld, „werden wir einer Einkommenserhöhung nicht zustimmen“. Der Erstbezug von Sozialwohnungen sollte nach Ansicht der Bündnisgrünen deshalb weiter dem unteren Einkommensdrittel vorbehalten bleiben. Uwe Rada

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