■ Am Rande: Zwei PKK-Funktionäre müssen vor Gericht
Karlsruhe (dpa) – Generalbundesanwalt Kay Nehm hat gegen zwei mutmaßliche Funktionäre der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Anklage vor dem Oberlandesgericht Celle erhoben. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft von gestern muß sich ein Kurde wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung verantworten. Einem weiteren Kurden werden neben der PKK-Mitgliedschaft drei versuchte schwere Brandstiftungen zur Last gelegt. Die Männer sind seit Januar in Untersuchungshaft.
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