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Richter an der Kandare

■ Hessen will durch neues Gesetz Nebentätigkeiten einschränken

Wiesbaden (taz) – Mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Richtergesetzes hat der hessische Justizminister Rupert von Plottnitz (Bündnis 90/Die Grünen) auf die Debatte um ein Honorar für eine genehemigte Nebentätigkeit des Präsidenten des OLG Frankfurt, Horst Henrichs, reagiert. Für seine gutachterliche Arbeit für die IG Metall hatte Henrichs 1996 ein Honorar von 1.340.000 Mark eingestrichen.

Mit dem neuen Gesetzentwurf können zukünftig Anträge von RichterInnen auf die Gestattung von Nebentätigkeiten, die exakt festgelegte Arbeitszeiten oder eine bestimmte Honorarhöhe überschreiten, vom Dienstherren (Justizminister) abgelehnt werden. Nebentätigkeiten von RichterInnen aller Gehalts- und Altersklassen sollen danach nur noch dann genehmigt werden, wenn für ihre Ausübung maximal acht Wochenstunden im Jahresdurchschnitt benötigt werden. Als Obergrenze für Honorare aus Nebentätigkeiten nennt der Gesetzentwurf einen Betrag von 20.000 Mark pro Jahr. RichterInnen in Hessen müssen in Zukunft wohl auch „nicht genehmigungsbedürftige Nebentätigkeiten“ im Ministerium anzeigen, wenn sie gegen Vergütung ausgeübt werden, etwa dann, wenn einE RichterIn ein Buch schreibt oder Fachvorträge hält. Und der Gesetzentwurf nennt ausdrücklich einen Versagungsgrund für einen Nebentätigkeitsantrag. RichterInnen sollen keine wiederholte oder andauernde Tätigkeiten in Vorständen oder Aufsichtsräten von Wirtschaftsunternehmen mehr ausüben dürfen.

Der hessische Landtag soll noch in diesem Jahr abschließend über die Vorlage entscheiden. Doch bevor von Plottnitz seinen Gesetzentwurf zunächst im Kabinett einbringen wird, sollen die richterlichen Berufsorganisationen die Gelegenheit zu Stellungnahmen erhalten. Daß in der Sache ein Reformbedarf bestehe, habe etwa der Deutsche Richterbund (Landesverband Hessen) bereits signalisiert. Klaus-Peter Klingelschmitt

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