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Unterm Strich

Spitzenmeldung des Tages: Bundeskanzler Helmut Kohl steht auch weiter zur Buchpreisbindung. Sie gewährleiste eine flächendeckende Versorgung mit breitem Bücherangebot zu ausgewogenen Preisen, lies der flächendeckende Kanzler verlauten. Die EU-Kommission hat unterdessen Deutschland und Österreich aufgefordert, ihre Praxis der länderübergreifenden Buchpreisbindung aufzugeben, weil das gegen die Wettbewerbsregeln der Europäischen Union verstoße. Die EU-Kommission versandte am Mittwoch Beschwerdebriefe nach Bonn und Wien, in denen Verlage und Buchhändler aufgefordert werden, andere Maßnahmen zur Förderung kulturell wertvoller Bücher zu ergreifen. Verlage und Buchhändler haben nun zwei Monate Zeit, auf den Brief zu reagieren. Wenn die beiden Länder an der Preisbindung festhalten, wird die Angelegenheit vor dem Europäischen Gerichtshof landen.

Die EU-Kommission prüfte die Preisbindung seit 1993. Sie kam nun zu dem Schluß, daß eine Ausnahme von den allgemeinen Wettbewerbsregeln zugunsten hoher Kulturgüter nicht gewährt werden kann. Die vier Kriterien für eine Ausnahme – Verbesserung von Produktion und Verteilung, technischer oder wirtschaftlicher Fortschritt des Systems, Vorteile für die Verbraucher und ein Ende des Wettbewerbs in dem betreffenden Sektor – seien nicht erfüllt, meinte der EU-Wettbewerbskommissar Karel van Miert.

Wie van Mierts Sprecher, Willy Helin, sagte, konnten Buchhändler und Verlage niemals wirklich beweisen, daß mit festen, hohen Preisen für Bestseller gute Literatur gefördert werde. Dafür gebe es Alternativen, etwa die Schaffung eines Fonds zur Förderung kulturell wertvoller Bücher oder die Einführung eines Qualitätsrabatts statt eines Mengenrabatts bei der Lieferung von Büchern an Einzelhändler.

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