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Die Verfassung sieht keine Rüge vor

Ob Clinton für sein Verhalten wenigstens gerügt wird, wo er doch sonst frei ausgeht, war bis gestern noch unklar. Verkehrte Welt: Die gleichen Republikaner, die Clinton am liebsten aus der Stadt gejagt hätten, sind gegen eine Rüge. Die Demokraten aber wollen ihn rügen. Die Rüge ist zwar in der Verfassung nicht vorgesehen, Clintons Vorgänger Andrew Jackson (Präsident von 1829 bis 1837) jedoch wurde abgemahnt. Die Rüge soll es den Demokraten ermöglichen, der Wählerschaft zu demonstrieren, daß auch sie Clintons Verhalten nicht billigen. Die Republikaner sind gegen die Rüge, denn die Demokraten sollen ruhig mit dem Odium dastehen, einen sexuellen Tunichtgut im Weißen Haus gedeckt zu haben.

Zur Rüge würde es einer einfachen Mehrheit bedürfen, ein Antrag auf Abstimmung jedoch bedarf nach den Regeln des Senats einer qualifizierten Mehrheit. So kann jeder Senator durch Einbringen neuer Anträge oder durch stunden- und tagelanges Reden die Abstimmung verhindern.

Der republikanische Senator Phil Gramm aus Texas hat angekündigt, er werde beantragen, die Strafen aller in US-Gefängnissen einsitzenden Meineidigen ebenfalls in Rügen umzuwandeln und jeden Fall einzeln vorzubringen. Eine Taktik, die eine Abstimmung so gut wie unmöglich macht. Im übrigen hat die Rüge Jacksons nicht verhindert, daß dessen Konterfei die 20-Dollar-Scheine ziert.

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