NRW-Haushalt vor Gericht

MÜNSTER dpa ■ Der vom Landtag beschlossene Nachtragshaushalt für 2005 wird am 13. Februar in mündlicher Verhandlung vom Verfassungsgerichtshof NRW in Münster geprüft. Das höchste Gericht des Landes kommt auf Antrag der SPD-Landtagsfraktion zusammen. Die sozialdemokratischen Abgeordneten vertreten die Auffassung, die in dem Etat verabschiedete Kreditaufnahme verstoße gegen die Landesverfassung. Die Netto-Neuverschuldung hatte damals die Summe der Investitionen um knapp 1,43 Milliarden Euro überstiegen.