in kürze GESCHIEDENE WITWE: Rente unbefristet
Eine geschiedene und verwitwete Mutter hat auch nach der Volljährigkeit ihrer Kinder noch Anspruch auf Witwenrente, so das Bundessozialgericht. Demnach sei eine Befristung der Versorgungsansprüche nach dem Tod des Mannes bei einem Arbeitsunfall nicht möglich. Das Recht auf die Witwenrente verfalle erst bei Wiederheirat. (dpa)
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