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ALG II auch für Abendschüler

AACHEN dpa ■ Arbeitslosengeld-II-Empfänger, die einen Schulabschluss in der Abendschule nachholen, haben nach einem Aachener Urteil unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Weiterzahlung. Diese Eilentscheidung teilte das Sozialgericht gestern mit. Nach der Anmeldung in einer Abend-Realschule hatte die zuständige Behörde die weitere Zahlung für einen seit vier Jahren arbeitslosen 33-jährigen gelernten Friseur und Bäcker abgelehnt. Das Gericht stellte dagegen fest, dass ihm Arbeitslosengeld zustehe. Nur in den beiden letzten Semestern vor der Prüfung könne statt Arbeitslosengeld Bafög gezahlt werden. Da der Mann in seiner Ausbildung noch nicht so weit sei, stehe ihm ALG II zu.

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