: Binationale Ehen: Erbrecht beachten
Für Laien ist schon das deutsche Erbrecht eine Herausforderung. Richtig kompliziert wird es, wenn einer der Ehepartner eine andere Staatsbürgerschaft hat: In vielen Ländern außerhalb Europas sind Frauen im Erbrecht Männern nicht gleichgestellt. Selbst in Europa gibt es große Unterschiede. Ehepartner mit unterschiedlichen Nationalitäten sollten deshalb im Testament die Vorschriften beider Nationen berücksichtigen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden war 2005 bei jeder siebten Heirat in Deutschland einer der Ehepartner kein Bundesbürger. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften rechnet künftig mit einer Zunahme solcher Ehen: Offene Grenzen, Urlaubs-, Arbeits- und Studienaufenthalte im Ausland sowie Einwanderung ließen die Zahl steigen.