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Archiv-Artikel

Schwebendes Verfahren

Hat „Bild“, wie der „Stern“ behauptete, Charlotte Roche bedrängt? Die Antwort lässt weiter auf sich warten

Es geht um „Schweine-Journalismus“ – so nannte das nach Presseberichten sogar der Vorsitzende Richter am Landegericht München. Und um vermeintliche Reporter, die Promis in einer Art und Weise nachstellen, gegen die ordinäres Paparazzitum harmlose Freizeitbeschäftigung auf Leserreporter-Niveau ist.

Und es geht um den Vowurf des Stern gegen die Bild-Zeitung, mit rüden Methoden mehr oder minder prominente Menschen unter Druck zu setzen. Die Hamburger Illustrierte hatte zuerst im November 2003 vom Fall der Ex-Viva- und heutigen Arte-Moderatorin Charlotte Roche berichtet. Auf dem Weg zu ihrer Hochzeit waren 2001 drei ihrer Brüder tödlich verunglückt, ihre Mutter überlebte schwer verletzt. Was kurz nach dem Unfall geschah, schilderte Roche im Stern so: „Dann meldete sich die Bild-Zeitung. ‚Sie haben mich erpresst‘, sagt Roche. ‚Entweder, du gibst uns ein Interview, oder wir machen eine Geschichte, die nicht gut ist für dich (…)‘.“ Roche berichtete von „Telefonterror“ und weiteren Anrufen von Menschen, die behaupteten, für Bild zu arbeiten.

Der Springer-Verlag geht seit längerem gegen diese Darstellung vor: Sie sei falsch und für das Boulevardblatt „verheerend“, sagte Spinger-Anwalt Jan Hegemann beim Gerichtstermin Ende Oktober der Süddeutschen Zeitung. Die Krux: Wer nun wirklich bei Roche angerufen und sie bedrängt hat, lässt sich nicht klar belegen. Für nicht ausgeschlossen hält es auch das Gericht, dass sich hier jemand einfach als Bild-Mitarbeiter ausgegeben habe. Es schlug einen Vergleich zwischen Stern und Bild vor, die Frist dafür lief gestern ab – und der Stern lehnte ab: „Der Stern wird das Vergleichsangebot nicht wahrnehmen und bleibt in dieser Sache – die Zeugenaussage Roche betreffend – bei seiner Auffassung“, teilt das Magazin mit. „Zu schwebenden Verfahren äußern wir uns grundsätzlich nicht im Detail“, sagt Verlagssprecher Kurt Otto. Jetzt will das Gericht am 22. Oktober ein Urteil fällen.

STEFFEN GRIMBERG