: Elvira Gashi darf bleiben
HOFFNUNG Roma bekommt Aufenthaltserlaubnis ein Jahr nach ihrer Rückkehr aus dem Kosovo
Elvira Gashi, die nach ihrer Abschiebung in den Kosovo nach Wolfenbüttel zurückgereist ist, darf fürs erste bleiben. „Sie wird ihre Aufenthaltsgenehmigung morgen bei uns abholen“, sagt die Sprecherin des Landkreises, Kornelia Vogt. Das Aufenthaltsrecht ist auf ein Jahr beschränkt, Gashi darf so lange den Landkreis nicht verlassen.
Die heute 23-jährige Roma Gashi lebte seit 20 Jahren in Wolfenbüttel, als sie und ihre zwei Kleinkinder aus ihrer Wohnung geholt und zum Frankfurter Flughafen transportiert wurden. Die Abschiebung der jungen Frau, die in denselben Flieger gesetzt wurde wie ihr gewalttätiger Ex-Lebensgefährte, führte zu Protesten der Kirchen und aller Kreistagsfraktionen. Auf Vermittlung von Landrat Jörg Böhrmann (SPD) bekam Gashi im März 2010 eine befristete „Betretenserlaubnis“ – seitdem lebt sie wieder bei ihrer Mutter. Deren schlechter Gesundheitszustand war ein Grund dafür, dass sie zurückkehren durfte.
Der ehemalige Chef des Ausländerbehörde, Klaus Knake, hat inzwischen eingeräumt, dass die Abschiebung nicht rechtens war. Die Ausländerbehörde sei damals vom niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann (CDU) angewiesen worden, sagte er der Hannoverschen Allgmeinen Zeitung.
Das Bundesamt für Migration begründet die jetzige Aufenthaltserlaubnis damit, dass Gashi im Kosovo „Gefahr an Leib und Leben“ drohe. „Diese Einschätzung traf schon vor zwei Jahren zu“, sagt Kai Weber vom niedersächsischen Flüchtlingsrat.
Nach ihrer Abschiebung war Gashi im Kosovo von einem Kamerateam besucht worden. Für das Fernsehmagazin Mona Lisa filmte es die erbärmlichen Verhältnisse, unter denen die junge Frau mit ihren Kindern lebte. LB