: Im Garten, aber nicht auf dem Kamin
FRIEDHOFSZWANG
In Bremen darf man bald die Asche seiner toten Angehörigen im eigenen Garten ausstreuen. Sie zu Hause aufzuheben, in einer Urne, auf dem Kaminsims – das hingegen bleibt auch weiterhin verboten. Dass dem so ist, liegt im Grunde an dem Feuerbestattungsgesetz, das die Nazis 1934 erlassen haben.
Es ist in wesentlichen Teilen immer noch gültig. In Bremen – und damit ist das Bundesland bundesweit Vorreiter – wird dieser Friedhofszwang nun ein kleines Stück gelockert. Darauf haben sich SPD und Grüne jetzt verständigt, am Ende einer jahrelangen Debatte, deren Konfliktlinien quer durch alle Parteien verlaufen.
Zunächst hatte eine breite rot-rot-grüne Mehrheit im Landtag eine weitergehende Liberalisierung beschlossen. Sie sah vor, dass die Urne zwei Jahre lang zu Hause aufbewahrt werden darf, wenn für die Zeit danach eine Grabstätte auf einem Friedhof reserviert wird. Das stieß jedoch bei den Kirchen und damit auch bei Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD) auf Widerstand. Zudem gibt es ein Rechtsgutachten, dass die Beschränkung auf zwei Jahre als „unverhältnismäßig, willkürlich und verfassungswidrig“ einstuft. Aus Sicht des Gutachters ist der Friedhofszwang für Urnen eine „unzulässige Grundrechtsbeschränkung“. Dennoch hält man auch in Bremen weitgehend daran fest. Dabei ist er eine deutsch-österreichische Besonderheit. Weder Spanien noch Irland, weder Frankreich noch die Niederlande kennen den Friedhofszwang. MNZ