Kultur im Richterzimmer abgeben

betr.: „Schöffin mit Kopftuch fliegt“, taz vom 16. 2. 07

Ich frage mich, wann der erste muslimfeindliche Neofaschist den Mut hat, es offen auszusprechen: Die Religionsfreiheit gilt für Muslime nicht. Es wäre mir als im Staatsdienst ausgebildeter Volljuristin neu, dass ehrenamtliche Schöffen – wie auch Berufsrichter – ihre Kultur und Persönlichkeit an der Garderobe im Richterzimmer aufhängen, bevor sie den Saal betreten. Wer jemals bei den Beratungen mit ehrenamtlichen Schöffen zugegen war, wenn ein Migrant auf der Anklagebank saß, weiß, wie Volkes Seele tickt. Aber selbstverständlich sind Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und auch Frauenfeindlichkeit bei „christlichen“ Schöffen legitim. Die Perversion, einer muslimischen Frau (!) die Fähigkeit abzusprechen, Männer und Frauen gleich zu behandeln, ohne dabei zu sehen, dass man selbst nicht in der Lage ist, ohne Ansehen der Religion zu urteilen, ist nicht mehr in Worte zu fassen. ANNETTE BÖCKER, Köln