: Park-Plebiszit doch wirksam?
Verwaltungsgericht verhandelt über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gegen den Hotelbau im Sternschanzenpark. Anwohner fühlen sich ausgetrickst
Auf den ersten Blick scheint es ein sinnloser Rechtsstreit zu sein, in einem Kampf der längst verloren ist: Doch für die Zukunft des Schanzenparks rund um das Hotel im Wasserturm könnte sein Ausgang durchaus von Bedeutung sein. Gestern verhandelte das Verwaltungsgericht die Frage, ob das Bezirksamt Eimsbüttel 2004 das Bürgerbegehren gegen den Bau des Hotels „zu Unrecht für unzulässig“ erklärt hat.
Nach Bekanntwerden der Pläne von Investor Ernest-Joachim Storr regte sich seinerzeit im Schanzenviertel heftiger Widerstand: Storr hatte den denkmalgeschützten Wasserturm 1990 gekauft, wollte ihn nun zusammen mit seinen Partnern Patrizia-Immobilien und Mövenpick in ein Hotel verwandeln. Mehrere Initiativen machten daraufhin gegen eine drohende „Privatisierung der Parkanlage“ mobil – unter anderem die Initiative um die Anwohnerin Inga di Mar.
Diese legte nicht nur eigene Pläne für Erhalt und Nutzung des Turms vor, sondern wollte zudem mit einem Bürgerbegehren das Bauprojekt verhindern. Der komplizierte Wortlaut des Plebiszits: „Gegen den Verkauf öffentlicher Grünfläche des Sternschanzenparks und von Straßenflächen an den Investor zur Schaffung von Erschließungsbauwerken und privaten Stellplätzen als Voraussetzung für den Baubeginn des geplanten Luxus-Hotels im Wasserturm im Naherholungsgebiet“. Denn für die Realisierung des Projekts brauchte die Investorengruppe weitere städtische Grundstücke am Schanzenpark.
In Rekordzeit gelang es den Initiativen, die notwendigen 6.000 Unterschriften für das Bürgerbegehren zu sammeln und fristgerecht zum 16. Dezember 2003 einzureichen. Tags darauf jedoch verkaufte die Liegenschaft der Finanzbehörde die begehrten Nachbarareale an die Hotelbauer. Damit war das Begehren faktisch ausgehebelt: Nun befanden sich die Grundstücke in privater Hand, so dass das Bezirksamt das Begehren zwar für korrekt „zustande gekommen“ befand – aber ebenso für „unzulässig“. Denn Bürgerbegehren könnten sich nur mit Themen befassen, „die in der Befugnis der Bezirksversammlung liegen“, so die Auffassung des Amtes, wie sie gestern dessen Rechtsdezernentin des Amtes unterstrich.
Dieses Kriterium habe das Begehren dennoch erfüllt, argumentierte die Vertrauensfrau Inga di Mar: Es habe sich nicht ausschließlich auf die bereits verkauften Areale bezogen, sondern auch auf eine mögliche Veräußerung weiterer Flächen, die auf die Wunschliste geraten könnten.
So gibt es di Mar zufolge Belege dafür, dass noch im Juni vergangenen Jahres weitere Grundstücke von der Stadt veräußert worden sind. „Und wer sagt uns“, warnt Initiativen-Anwältin Christine Siegrot, „dass die Hotelbetreiber nicht irgendwann vor der Tür einen Golfplatz bauen wollen?“
Vor einer Entscheidung will der Verwaltungsrichter die Bauakten hinzuziehen: Sie könnten vielleicht über weitere Details Aufschluss geben. KAI VON APPEN