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Archiv-Artikel

Zoff um edlen Grund

JUSTIZ Gericht verhandelt Streit zwischen Berlin und dem Bund um wertvolle Grundstücke

Der jahrelange Streit um Grundstücke zwischen Berlin und dem Bund geht weiter. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg will den Fall in diesem Jahr verhandeln, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Das Land Berlin beansprucht vom Bund Grundstücke im früheren Westberlin im Wert von weit mehr als 200 Millionen Euro, darunter Teile des früheren Flughafens Tempelhof. Das Verwaltungsgericht hatte Berlin in erster Instanz Recht gegeben.

Der Bund unterlag mit seiner Argumentation, Berlin habe seine Ansprüche nicht rechtzeitig angemeldet. Nun soll die Berufung des Bundes verhandelt werden. Ein genauer Termin wurde noch nicht genannt.

Welche Frist gilt?

Nach dem Reichsvermögensgesetz von 1961 sollten innerhalb eines Jahres Ansprüche angemeldet werden. Das Gesetz trat aber laut Gericht in Berlin nicht in Kraft. Erst nach Wegfall der alliierten Vorbehaltsrechte nach der Wiedervereinigung verlangte Berlin im Sommer 1993 die Grundstücke zurück. Der Bund wies die Wünsche ab. Die Frist nach Beginn der Einheit sei abgelaufen, hieß es damals. Berlin gab sich damit nicht zufrieden und wandte sich an das Bundesverfassungsgericht. Dies bestätigte zwar die Auffassung der Bundesregierung, verlangte aber eine Prüfung. (dpa)