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Archiv-Artikel

VERWALTUNGSGERICHT Gewehrattrappen bei Demo erlaubt

KASSEL | Täuschend echt aussehende Gewehrattrappen sind bei bestimmten Demonstrationen erlaubt, entschied der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel. Im Jahr 2009 war in Frankfurt eine „Kundgebung mit Kunstbeitrag“ angemeldet worden – einige Teilnehmer kamen in Bundeswehr-Uniformen und hatten Gewehrattrappen dabei. Die Polizei verbot das Tragen der Attrappen. Der VGH hob nun das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt auf: Diese Darbietung sei Kunst gewesen. (dpa)