: Wütend, aber nicht gekündigt
MAINZ dpa ■ Verlässt ein Mitarbeiter wutentbrannt seinen Arbeitsplatz, rechtfertigt das nicht seine fristlose Kündigung, so das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Es gab mit einem Urteil der Kündigungsschutzklage eines Küchenchefs statt. Der hatte nach einem Streit mit einem Kollegen wütend das Restaurant seines Arbeitgebers verlassen und sich am nächsten Tag krank gemeldet. Der Chef wertete dies als Verletzung der Arbeitspflichten und kündigte ihm fristlos. Laut LAG rechtfertige die Vertragsverletzung allenfalls eine ordentliche Kündigung. Denn der Arbeitgeber habe keine Anhaltspunkte dafür, dass der Küchenchef auch künftig seiner Arbeitspflicht nicht habe nachkommen wollen.