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Archiv-Artikel

Merkel verspricht Renteneinheit bis 2020

WAHLKAMPFHILFE OST Kurz vor den Landtagswahlen kündigt die Kanzlerin die Angleichung der Ostrenten an

DRESDEN dpa/afp | In Ostdeutschland sollen nach dem Willen von Bundeskanzlerin Angela Merkel spätestens 2020 genauso hohe Renten gezahlt werden wie im Westen. „2020 soll die Renteneinheit erreicht sein“, sagte die CDU-Politikerin wenige Wochen vor den Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg der Sächsischen Zeitung. Die Koalition werde bis 2017 ein Gesetz verabschieden, „das den Fahrplan zur vollständigen Angleichung der Rentenwerte in Ost und West festschreibt“.

Aktuell beträgt der Rentenwert in Ostdeutschland 92 Prozent des Westwertes. Nach der jüngsten Erhöhung vom 1. Juli wird im Westen eine Standardrente von 1.287 Euro gezahlt, im Osten sind es 1.187 Euro. Dass die Ost-Renten rechnerisch niedriger ausfallen, liegt auch am unterschiedlichen Lohnniveau, das im Osten knapp 19 Prozent unter dem im Westen liegt.

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag festgelegt, dass die vollständige Angleichung der Rentenwerte in einem Rentenüberleitungsabschlussgesetz geregelt und mit Auslaufen des Solidarpaktes Ende 2019 erreicht sein soll. Im Jahr 2016 werde überprüft, wie weit die Angleichung der Altersbezüge in den neuen und den alten Ländern vorangekommen sei, sagte Merkel: „Noch ist schwer einzuschätzen, wie sich der Mindestlohn auf die Rentenangleichung auswirkt.“

Merkel sprach sich außerdem dafür aus, dass Ostdeutschland auch nach Ende des Solidarpakts besondere finanzielle Zuwendungen erhält. Bei der Neuregelung des Finanzausgleichs von Bund und Ländern müssten „immer noch bestehende Sonderbelastungen wie hohe Arbeitslosigkeit oder Strukturprobleme in allen neuen Bundesländern“ berücksichtigt werden, sagte sie. „Mir kommt es darauf an, für die ostdeutschen Bundesländer finanzielle Brüche zu vermeiden.“ Doch müsse ein Finanzausgleich auch die regionalen Unterschiede zwischen den einzelnen ostdeutschen Bundesländern sowie die Haushaltsführung jedes Bundeslandes berücksichtigen.