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Archiv-Artikel

Ärger um Ein-Euro-Jobs

Das Diakonische Werk kritisiert das neue Zuweisungsverfahren in Ein-Euro-Jobs durch die Hamburger Arbeit Beschäftigungsgesellschaft, die selber Beschäftigungsträger ist. Die ARGE freut sich auf die effiziente Zusammenarbeit

Seit dem 1. März regelt ein neues Zuweisungsverfahren die Vergabe von Ein-Euro-Jobs. Die Hamburger Arbeit Beschäftigungsgesellschaft (HAB) übernimmt künftig die Aufgaben der ARGE als Verwaltungshelfer. Unter dem Titel ZUB (Zentrales Zuweisungs- und Buchungsverfahren) führt die HAB ein „Profiling“ der Erwerbslosen durch, um so den passenden Ein-Euro-Job bei einem Beschäftigungsträger für die Erwerbslosen auszusuchen. Die Grundsatzentscheidung, wer für einen Ein-Euro-Job in Frage kommt, bleibt bei der ARGE. Die Umstrukturierungen im Verwaltungsapparat kosten insgesamt 6,3 Millionen Euro.

Das Diakonische Werk Hamburg, bei dem rund 1.000 Ein-Euro-Jobber beschäftigt sind, steht dem neuen Zuweisungsverfahren kritisch gegenüber und sieht vor allem ein großes Problem in der Mehrfachrolle der HAB. Diese steuert die Stellenbesetzung der ARGE und hat somit Einblick in die Erfassung von Daten, Controlling-Prozesse und Finanzmittel der Beschäftigungsträger. Gleichzeitig aber organisiert sie mit ihrer Tochterfirma komm.pass.arbeit selbst Arbeitsgelegenheiten. Dirk Hauer, Pressesprecher des Diakonischen Werks Hamburg bewertet die Position der HAB als problematisch: „Die HAB besitzt die zentrale Macht darüber, wer zu welchem Träger kommt, dabei ist sie selbst auch ein Mitbewerber.“ Seiner Meinung nach sei die HAB ein zusätzlich „eingebauter Engpass“, der den Verwaltungsaufwand nur verkomplizieren und größer machen würde. „Für eine intensive Integrationsarbeit mit den Betroffenen bleibt letztendlich weniger Zeit“, sagt Hauer.

Anderer Auffassung ist Uwe Ihnen, Pressesprecher der Hamburger ARGE: „Unsere Vermittler werden durch die HAB finanziell und zeitlich entlastet und können so mehr Zeit für die Erwerbslosen aufbringen.“ Nach der Meinung von Ihnen seien viele Träger bisher mit der Entscheidung überfordert gewesen, welche Tätigkeit sie dem Arbeitslosen geben. „Wir haben in Hamburg 2.000 Tätigkeitsprofile für Ein-Euro-Jobs“, sagt Ihnen, „die HAB kennt sich bestens aus und kann zielgerichtet Erwerbslose in diese Jobs unterbringen.“

Das Diakonische Werk Hamburg hat Anfang letzten Jahres ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, in dem sich herausstellte, dass die neue Vergabepraxis von Ein-Euro-Jobs nicht durch das Zuwendungsrecht gedeckt ist. Eine Reaktion der zuständigen Behörde für Wirtschaft und Arbeit blieb bislang aus. JULIA BRODERSEN