: Zermahlen in den Mühlen der Bürokratie
Runder Tisch mit Unternehmen und Politikern lotet aus, warum die Änderungen im Bleiberecht für die Betroffenen und den Arbeitsmarkt noch nicht erfolgreich waren: Schlecht informierte Beamte und unklare Strukturen sind die Gründe
Für die betroffenen Personen auf dem Arbeitsmarkt sollte es einfacher werden. Aber nach 100 Tagen funktionieren die „Änderungen im Bleiberecht“ nicht so wie angedacht. Mit einem ersten Runden Tisch versuchten jetzt Politiker und Unternehmen – darunter die IHK, die BVG und Vivantes – den Defiziten auf den Grund zu gehen.
Die Änderungen
Zu Erinnerung: Flüchtlinge, die seit mindestens 6 Jahren mit Familie oder mindestens 8 Jahren ohne Familie in Deutschland leben, können eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn sie bis 30. September 2007 ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorweisen können. Das hat die Innenministerkonferenz im November 2006 beschlossen.
Um den betroffenen Personen auch eine realistische Chance auf einen Arbeitsplatz zu verschaffen, wurde für sie gleichzeitig die Vorrangprüfung – deutsche und EU-Bewerber für den Job gingen vor – abgeschafft.
Die Probleme
In den vergangenen 100 Tagen wurden in Berlin ganze 36 Anträge auf Aufenthalt bewilligt, obwohl etwa 4.000 Personen antragsberechtigt sind. Das liegt zum einen daran, dass über die Änderungen schlecht informiert wurde. „Uns ist ein Fall bekannt, bei dem sogar die Ausländerbehörde eine junge Frau auf die Vorrangprüfung verwiesen hat“, berichtet Jens-Uwe Thomas vom Berliner Flüchtlingsrat.
Zudem sind die Arbeitgeber verunsichert. „Wenn sich ein Arbeitgeber für einen ausländischen Bewerber entschieden hat, dann hat er damit noch lange nicht die Gewissheit, dass dieser auch tatsächlich bei ihm anfragen wird“, sagt Günter Pienig. Denn ob die Ausländerbehörde den Antrag bewilligt, ist zu diesem Zeitpunkt noch ungewiss.
Die Perspektiven
Chancen, die neue Regelung besser umzusetzen, liegen in erster Linie in der Transparenz der Akteure. Ulrich Söding von Vivantes etwa hat gute Erfahrungen mit ausländischen Bewerbern gemacht. Denn: „Es war zum Beispiel wichtig für uns zu erfahren, dass bei diesen Bewerbern der Integrationsbeauftragte Unterstützung bieten kann.“ KATHRIN SCHRECK