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Archiv-Artikel

Strenger als das Grundgesetz

SCHULDENBREMSE Die niedersächsische Landesregierung will ein Neuverschuldungsverbot ab 2017 in die Landesverfassung aufnehmen. Dafür braucht Schwarz-Gelb Stimmen aus der Opposition – und dort kommt der Vorschlag schlecht an

Von THA
Die Grünen fürchten, dass der Schuldenstopp die Kommunen belastet, falls Einnahmen ausbleiben

Niedersachsens schwarz-gelbe Regierung will die Schuldenbremse in die Landesverfassung aufnehmen. Einen Entwurf für eine entsprechende Verfassungsänderung hat Ministerpräsident David McAllister (CDU) am Dienstag vorgestellt.

Ab 2020 ist die Schuldenbremse nach dem Grundgesetz für alle Bundesländer Pflicht, die niedersächsische Landesregierung aber wolle bereits ab 2017 ohne Neuverschuldung auskommen, erklärte McAllister. Rund 57 Milliarden Gesamtschulden hat das Land derzeit. Für 2011 ist im Haushaltsplan eine Neuverschuldung von 1,95 Milliarden Euro vorgesehen. Die soll nach dem Vorschlag von Schwarz-Gelb bis 2017 in jährlichen Schritten von insgesamt 350 Millionen Euro auf Null reduziert werden.

Ausnahmen vom Schuldenverbot sieht der Entwurf bei „von der Normallage abweichenden konjunkturellen Entwicklungen“, Naturkatastrophen und „außergewöhnlichen Notsituationen“ vor. Ein Plan zur Tilgung muss nach dem Entwurf nur in den beiden letzten Fällen vorgelegt werden.

McAllister kündigte an, er wolle insbesondere bei der SPD um Stimmen für die Verfassungsänderung werben – denn dafür braucht er eine Zwei-Drittel-Mehrheit im niedersächsischen Parlament.

Die Reaktionen dort sind allerdings verhalten: Als „nicht glaubwürdig“ bezeichnete SPD-Fraktionschef Stefan Schostok den Vorstoß. Die Landesregierung bleibe „jede Erklärung schuldig“, wie sie jährliche Einsparungen von 350 Millionen Euro durchhalten wolle. Für die Grünen sind höhere Landeseinnahmen Voraussetzung für eine Schuldenbremse. Andernfalls werde der Schuldenstopp zulasten der Kommunen sowie der Investitionen in Bildung und Klimaschutz gehen. THA