: Noch ein Kirchenstörer vor Gericht
Thorsten W. schrie im Gottesdienst laut herum. Das Landgericht sprach ihn nun wegen Schuldunfähigkeit frei
Das Gericht hatte bereits mit diesem Antrag gerechnet: Der Verteidiger des Angeklagten Thorsten W. bat darum, die Öffentlichkeit vom Prozess auszuschließen, und begründete dies mit der psychischen Krankheit seines Mandanten. Das zahlreich erschienene Publikum musste bereits nach wenigen Minuten den Saal räumen. Nach diesem Antrag war auch das abschließende Urteil des Landgerichts nicht überraschend: Die Richter sprachen den psychisch kranken Kirchenstörer gestern wegen Schuldunfähigkeit frei.
Es gab viele Zeugen für die Taten des 33-Jährigen, der vor Gericht mit langen schwarzen Haaren und einem struppigen Bart erschien. So soll der junge Mann aus Strausberg im September und Oktober 2003 den Gottesdienst in der St.-Konrad-Kirche in Hohenschönhausen durch lautes Schreien massiv gestört und später die zu Hilfe gerufenen Polizeibeamten beschimpft haben. W. soll in der gleichen Kirche auch bei einer Kommunion aufgetaucht sein und den Pfarrer als „Pfaffenschwein“ und „Teufelsblut“ bezeichnet haben. Gleich vier Beamte brachten den sich heftig wehrenden Mann aus der Kirche.
Im April 2004 drang W. der Anklage zufolge in eine Kindertagesstätte der Kirchengemeinde ein. Der Pfarrer verwies ihn des Hauses. Daraufhin wurde er von dem stark alkoholisierten W. so heftig geschüttelt, dass er hinterher blaue Flecken hatte. Kurz darauf soll er in Marzahn in einen Garten eingestiegen sein und den Besitzer gegen die Terrassentür geschubst haben.
Der Fall von Thorsten W. erinnert an Andreas Roy, der bundesweit Gottesdienste störte. Er rief am liebsten vor laufenden Fernsehkameras laut und anhaltend: „Tuet Buße!“, und wurde im Juli 2004 zu fünf Monaten Haft verurteilt. Im Oktober 2004 störte Roy erneut bei „Wetten, dass …?“. Der deshalb anberaumte Prozess wurde am 1. September 2006 jedoch auf unbestimmte Zeit vertagt. Roy wurde dem Psychiater vorgestellt, der ihn allerdings nicht für psychisch krank hielt. Nach Angeben der Justizpressestelle gibt es keine Hinweise auf Verbindungen von Thorsten W. zu Roy. UTA FALCK