gleichstellungsgesetz
: Barrierefrei nach Kassenlage

Länder, die mit Gesetzen spät dran sind, haben den Vorteil, dass sie aus den Erfahrungen der anderen lernen können. Aber Niedersachsen hat offenbar kein Interesse: Es gibt sich nicht nur als letztes Bundesland ein Gleichstellungsgesetz, sondern auch noch ein besonders schlechtes.

KOMMENTAR VON JAN KAHLCKE

Was, bitte, hat ein Rollstuhlfahrer in Leer davon, wenn alle Landesbehörden barrierefrei zugänglich werden? Wahrscheinlich wird er nie in die Verlegenheit kommen, eine Landesbehörde zu besuchen. Es sei denn, er klagt sich gegen seine Benachteiligung bis zum Landessozialgericht in Celle durch.

Die Ämter seiner Heimatstadt, die er ständig braucht, können dagegen den Zugang nach Gusto regeln. Sie sind zu keinerlei Umbaumaßnahmen verpflichtet. Was das bei den derzeitigen ruinösen Gemeindefinanzen bedeutet, kann man sich ausmalen. Und selbst das Land hat sich noch ein Hintertürchen offen gelassen: Wenn das Geld knapp wird, kann es auf behindertengerechtes Bauen verzichten. Das ist Gleichstellungspolitik nach Kassenlage, die die Behinderten weiter im Status von Bittstellern belässt.

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