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Archiv-Artikel

Armes Opfer „Bild“-Zeitung

Presserat weist den Vorwurf des Springer-Blatts zurück, die jüngste Schleichwerbung-Rüge sei politisch motiviert

Von STG

Natürlich könnte man es als peinlich einstufen, wenn die Berichterstattung über Urlaubsreisen in einer großen Tageszeitung (Bild) in erster Linie aus den dürren Fakten besteht, die das jene Urlaubsreisen anbietende Unternehmen (Aldi) auch in seinen Anzeigen aufführt. Zumal, wenn man dann vom Presserat wegen Schleichwerbung gerügt wird. Doch für Bild-Chef Kai Diekmann ist das „einwandfreie journalistische Arbeit“.

Die zudem noch „politisch angegriffen wird“, wie Bild an die Adresse des Presserats giftet. Das Springer-Blatt hatte schon am Freitag die Rüge „als massiven Angriff auf das journalistische Selbstverständnis“ zurückgewiesen und dem Presserat vorgeworfen, dass dieser sich „offensichtlich von politischen Beweggründen leiten lässt“. Diese Beweggründe erläuterte Springer-Sprecher Tobias Fröhlich gestern der taz so: Im Presserat herrsche seit einiger Zeit der Trend, „Schleichwerbung zum Trend zu machen“. Doch diesen Trend gebe es statistisch überprüfbar gar nicht. Der Presserat sorge vielmehr nun für eine Art sich selbst erfüllende Prophezeiung.

Starker Tobak und einzigartig in der Geschichte des Selbstkontrollorgans der deutschen Presse. „Wir werden hier in ein völlig falsches Licht gerückt“, sagt Presserats-Geschäftsführer Lutz Tillmanns. Der Vorwurf sei aber so absurd, dass man sich „nicht genötigt sehe, darauf einzugehen“.

Anfang Januar hatte Bild über den „Aldi-Urlaub: Das sind die Reiseziele“ ausführlich informiert. Am Tag darauf folgte eine vierfarbige Aldi-Anzeige mehr oder minder gleichen Inhalts. Auch die entsprechende Nachfrage war Bild weitere Berichterstattung wert: „Deutschland fliegt auf Aldi Urlaub!“ – der Text stand sogar auf der Titelseite.

Eigentlich ein klarer Fall. Aber Unstimmigkeiten zwischen Bild und Presserat sind nicht eben neu: Als das Schwesterblatt BamS im Sommer 2006 auf einer ganzen Service-Seite einen Freizeitpark abfeierte, war das laut BamS selbstverständlich redaktioneller Text. Der Presserat wollte dagegen den Fall zunächst gar nicht annehmen, da es sich „um eindeutig werbliche Veröffentlichungen“ handele, „die als solche auch für den Leser unzweideutig erkennbar“ seien. Jetzt wird diese Angelegenheit doch weiterberaten. STG