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Archiv-Artikel

Rauchen in Niedersachsen

Von ksc

Zunächst redete Christian Wulff von „Eckkneipen“, die sich künftig in Niedersachsen mit einem „R“ an der Tür zum Raucherlokal erklären dürfen. Gestern gab ein Sprecher des Gesundheitsministeriums zu, dass die Regelung laut einem Gesetzentwurf alle Gastronomen unabhängig von der Größe ihrer Lokale nutzen dürfen. Nur wenn das Lokal mehrere abtrennbare Räume hat, bestehe die „R“-Möglichkeit nicht. Der Wirt des „Plümecke“ in Hannover, in dem ein „Kanzler-Teller“ an den einstigen Stammgast Gerhard Schröder erinnert, sagte: „Dann häng‘ ich halt das ‚R‘-Schild auf und gut is.“ ksc