: LESER FRAGEN, PAN ANTWORTET
Helmut aus Iserlohn fragt: „Gemein! Die ARGE hat mir den Hauptgewinn geklaut, ein neues Auto. Dürfen die das?“
PAN antwortet: Ja, die dürfen das. Gestern hat das Sozialgericht Dortmund betätigt, dass ein ALG II empfangender Gewinner den Wert eines gewonnenen Auto aufbrauchen muss, um wieder Stütze zu bekommen. Unser Tipp, lieber Helmut: Lassen Sie in Ihrer Lage die Hände vom Glücksspiel – es gibt nichts Glückliches im Falschen.