: Keine Kontrolle bei Stromtarifen
KARLSRUHE rtr ■ Auf dem liberalisierten Strommarkt können Kunden Preiserhöhungen nicht mehr gerichtlich auf deren Verhältnismäßigkeit überprüfen lassen. Die Kunden könnten schließlich den Anbieter wechseln, wenn sie die Preise für zu hoch hielten, befand der Bundesgerichtshof (BGH). Eine vom Gesetz vorgesehene Überprüfung der Preise auf ihre Billigkeit sei nur auf einem monopolisierten Strommarkt möglich. Das Gericht entschied damit über einem Rechtsstreit zwischen dem Stromanbieter Eon und einem Kunden. Der Kunde hatte von Januar 2002 bis November 2003 Strom von der Eon edis AG nach dem Tarif „local plus“ bezogen. Einer Preiserhöhung des Unternehmens widersprach er. Eon kündigte den Vertrag, belieferte den Kunden aber weiter – zunächst zum alten Preis, später nach einem höheren Tarif. Als der Kunde nicht zahlte, verklagte Eon ihn auf Zahlung von ca. 1.500 Euro und bekam vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Potsdam recht. Der Kunde ging in Revision und scheiterte beim BGH erneut. (Az.: VIII ZR 144/06)