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Archiv-Artikel

Steuervorteil für Unternehmen

LUXEMBURG afp ■ Deutschland muss die Besteuerung von Unternehmen mit Tochtergesellschaften im EU-Ausland ändern. Die bisherige Praxis, die Verrechnung ausländischer Verluste mit einheimischen Gewinnen nur eingeschränkt zuzulassen, bedeute eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit, urteilte gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH). Er gab damit dem zur Rewe-Gruppe gehörenden Touristikunternehmen ITS recht. Das Bundesfinanzministerium erklärte, es werde nun zusammen mit den Bundesländern mögliche Konsequenzen prüfen.