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Archiv-Artikel

Geldstrafe für Exbaustadtrat

Um die Finanzierung eines Bürgerbüros zu sichern, überwies der Baustadtrat von Treptow rund 500.000 Euro auf das Konto des Baubetreuers. Das Amtsgericht verurteilt ihn zu 6.500 Euro Strafe

VON UTA FALCK

Ein früherer Baustadtrat ist vom Amtsgericht Tiergarten wegen Untreue zu 6.570 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der heute 63 Jahre alte Pensionär hatte Ende 1999 rund 500.000 Euro für den Bau eines Bürgerbüros im damaligen Bezirk Treptow auf das Geschäftskonto des Baubetreuers überwiesen. Damit habe der Stadtrat die Kontrolle des Bezirksamtes über das Geld aus der Hand gegeben, urteilte das Gericht.

Dieter S. war von 1990 bis 2006 Baustadtrat in Treptow. 1999 sollte das Bürgerbüro in der Grünauer Straße 1 ausgebaut werden. Weil das bezirkseigene Hochbauamt jedoch mit der Sanierung von Schul- und Sportstätten ausgelastet war, beschloss die Baubehörde, diese Aufgabe an das Ingenieurbüro Werner S. zu vergeben. Er und Dieter S. kannten sich von ihrer früheren Tätigkeit an der Bauakademie; befreundet waren sie aber nicht, sagte der Angeklagte dem Gericht. Außerdem sei ihm der Ingenieur auch von der Sanierungsverwaltungsstelle empfohlen worden. Werner S. kann das nicht mehr bestätigen – der ebenfalls der Untreue Beschuldigte starb vor wenigen Monaten.

Im April 1999 unterschrieben die beiden einen Baubetreuungsvertrag für den Bau des Bürgerbüros. Im Dezember 1999 errechnete ein Mitarbeiter des Baustadtrats einen Betrag von rund 1.050.000 Mark, die in jenem Haushaltsjahr für Sanierungen noch nicht ausgegeben waren. Der Mitarbeiter bat den Ingenieur, dem Bezirksamt eine Rechnung in dieser Höhe zu stellen, damit diese Summe auf ein so genanntes Baubetreuungskonto überwiesen werden konnte. Von diesem Konto sollte der Ingenieur dann sämtliche anfallenden Baukosten begleichen.

Werner S. formulierte daraufhin am 20. Dezember 1999 ein Papier mit der Begründung „zur Begleichung offener Rechnungen“. Das war der erste von zwei Fehlern, der bei dem Versuch unterlief, bereits bewilligtes Geld ins nächste Jahr hinüberzuretten: Denn es gab zu diesem Zeitpunkt keine offenen Rechnungen. Werner S. hätte schreiben müssen: „zur Bestückung des Baubetreuungskontos“.

Dennoch zeichnete der Baustadtrat die Rechnung ab und das Bezirksamt überwies – zunächst auf ein falsches Konto, denn die beiden hatten noch gar kein Baubetreuungskonto eingerichtet. Das holten sie Anfang Januar 2000 nach. Als Kontobevollmächtigte wurden der Baustadtrat und ein Kollege vom Bezirksamt sowie Werner S. eingetragen, als Kontoinhaber jedoch nur Werner S. Das war der zweite Fehler: Denn juristisch gehört das Geld dem Kontoinhaber. Hätte Werner S. Insolvenz beantragt oder wäre früher gestorben, hätte das Bezirksamt Treptow das ihm zustehende Geld mühsam und verlustreich einklagen müssen. Außerdem hatte das Bezirksamt in der Bevollmächtigtenrolle keine Kontrolle über das Konto.

Dieter S. habe sich auf Werner S. verlassen und Glück gehabt, sagt die Staatsanwältin. In ihrem Plädoyer kritisiert sie das als „Machen-Sie-mal-Mentalität“.