: Wert der Bahn kleingerechnet
betr.: „Ein guter Börsengang ist möglich“
Das Grundgesetz verlangt vom Eigentümer der Bahn (das sind bis heute zu 100 Prozent die Steuerzahler aus fünf Generationen) in Artikel 87 e eine Versorgung der Bevölkerung mit einem entsprechenden Verkehrsangebot. Nun wird aber an keiner Stelle des viele Seiten umfassenden Gesetzentwurfs die DB AG verpflichtet, die jetzt noch bestehenden Angebote für ihre Kunden auch nach der „Teilprivatisierung“ aufrechtzuerhalten oder gar wieder zu verbessern.
Vielmehr lassen es offenbar Legislative und Exekutive zu, dass der weltweit agierende Logistikkonzern DB AG weitere Strecken hierzulande ausdünnen und abbauen wird. Man hat sich leider daran gewöhnt, dass das Verkehrsministerium sich als Exekutive der DB-Pläne versteht und Gutachten vorlegt, die den Wert der Bahn so klein rechnen, dass nur noch ein lächerlicher Betrag als Erlös übrig bleibt.
Doch wenn es jetzt einen Gesetzentwurf vorlegt, der aus dem DB-Hochhaus stammen könnte, sind endlich die gewählten Abgeordneten des deutschen Volkes gefordert, ohne Rücksicht auf Lobby und Karriere dieses Verschenken von Bundeseigentum beim Namen zu nennen und die vorliegende trickreiche Anmaßung vehement zurückzuweisen. DIETER SCHWARZ, Schwerin